Das E-Rechnungsgesetz: Rechtliche Anforderungen im öffentlichen Sektor erfüllt und Effizienz gesteigert
Im Zuge der rechtlichen Verpflichtung hat der langjährige CLC Kunde, eine der weltweit größten Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern, bereits in diesem Jahr zusammen mit dem Projektteam der CLC die Anwendung CLC-PADD® E-Invoice Starter erfolgreich implementiert. Mithilfe von Workflows wurde der gesamte Rechnungseingangs- und Freigabeprozess von der rechnerischen und sachlichen Prüfung bis hin zur Zahlungsfreigabe und FI-Verbuchung erfolgreich umgestellt. Zu den nun erfüllten rechtlichen Vorgaben bringt die Umstellung für den Kunden innerhalb der Workflows zudem eine enorme Kosten- und Zeitersparnis mit sich.
Die Einführung der Europäischen Richtlinie verpflichtet öffentliche Behörden bis zum 27.11.2020 zur elektronischen Rechnungsstellung gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes, u.a. auch mit dem Ziel die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung auch über die öffentliche Verwaltung hinaus zu fördern. Der elektronische Rechnungsversand wird sich, so zu vermuten, auch nachhaltig flächendeckend in der Wirtschaft durchsetzen.